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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verwendete Kürzel

KPKitepower El Gouna
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
DDDatenschutzbestimmungen

Im Folgenden wird der vertragsabschließenden Person als Teilnehmer, Kunde, Mieter genannt. Dieser Bezieht sich sowohl auf die männliche als auch weibliche Form der Person.

Im Folgenden wird das KP-Personal unter anderem als KP-Team, Kitelehrer, Beachboy(s), Stationsleitung genannt.

1. Veranstalter

Kitepower El Gouna
FZR14, El Gouna, Egypt

2. Teilnahmebedingungen

  1. Der Teilnehmer wird besonders auf folgendes hingewiesen:
    • bei Kitesurfen handelt es sich um eine risikoreiche Sportart.
    • es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, sowohl in der eigenen Person, als auch bei Dritten.
    • der Kunde hat den Anweisungen der Instruktoren unmittelbar und unbedingt Folge zu leisten.
    • bei anweisungswidrigem Verhalten wird seitens des Veranstalters weder für Personen noch für Sachschäden gehaftet.
  2. Der Teilnehmer muss gesund sein.
    Der Teilnehmende erklärt ausdrücklich, dass dieser weder Gesundheitlich, noch konditionell, sowie aus medizinischer Sicht beeinträchtigt ist und es somit keine Bedenken gegen das Ausüben von Kitesurfsport gibt und damit weder sich noch anderen Personen gefährdet.
    Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir den Hausarzt vor Vertragsabschluss zu kontaktieren.

  3. Voraussetzungen zur Teilnahme sind gute Schwimm-kenntnisse und eine sportliche Belastbarkeit. Der Teil-nehmende kann mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen.

3. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu einem Kitesurfkurs, Kitepass/Storage, Mietverträge und andere Angebote des KP bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen).
  2. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechts-geschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

4. Rücktritt vom Vertrag durch Teilnehmer

Ein Rücktritt des Teilnehmers ist jederzeit möglich. Diese muss schriftlich erfolgen. Diese tritt mit Eintreffen beim Veranstalter in Kraft. Bei Rücktritt vom Vertrag fallen Stornogebühren an.

5. Stornierungen

  1. Die Buchung ist verbindlich. Dabei gelten folgende Bedingungen für Stornierungen. Es fallen folgende Stornogebühren an :
    • bis 30 Tage vor geplantem Anreisetag 10%
    • ab dem 29. bis 20. Tag vor geplantem Anreisetag 25%
    • ab dem 19. bis 10. Tag vor geplantem Anreisetag 50%
    • ab dem 9. bis 4. Tag vor geplantem Anreisetag 65%
    • ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor geplantem Anreisetag 85%
    • am Anreisetag oder bei Nichterscheinen (No-Show) 100%

6. Rücktritt durch den Veranstalter

  1. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  2. Bei Zuwiderhandlungen zu Punkten der AGB ist KP berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

7. Geschäftszeiten und Zahlung

KP ist täglich von 9 Uhr bis Sonnenuntergang (ca. 18 Uhr) geöffnet. Aus Sicherheitsgründen ist Kitesurfen vor und nach den Öffnungszeiten nicht gestattet, da unser Rettungsboot und das Strandpersonal nicht in Betrieb sind.

Die Zahlung muss vor 17:00 Uhr erfolgen.

8. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungs-störungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten

9. Sicherheit / Durchführungsbedingungen / Nutzungsbedingungen / Rettung

  1. Der KP Strand ist ein Privatstrand, der Teilnehmer hat somit den Anweisungen des KP-Teams Folge zu leisen.
  2. Die an der Kitestation ausgehängten Strandregeln gilt es zu beachten.
  3. Das Starten und Landen des Kites ist ausschließlich an der Wasserkante unter Hilfeleistung der Start- und Landehelfer gestattet. Das fliegen des Kites am Land ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt .
  4. Es gelten die international geltenden KVRs (Kollisionsverhütungsregeln) nach VDWS und IKO. Diese sind auch als allgemeine Vorfahrtsregeln bekannt .
  5. Das Springen in Ufernähe sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  6. Das Rettungsboot steht in Erster Linie für Rettungen in tiefem Wasser zur Verfügung. Bei Eppe oder zu niedrigem Wasserstand kann der Einsatz des Rettungsbootes aus technischen Gründen nicht garantiert werden.
  7. Das Kitesurfen außerhalb der Sichtweite findet auf eigene Gefahr statt. Beim Verlassen des Sichtbereichs, ca 2km - zb. Up-/Downwinder, Trips zu den vorgelagerten Inseln - übernimmt KP keinerlei Haftung oder Garantie für Rescues.
  8. Im Falle einer Rettung hat jeder den Anweisungen des KP-Personals Folge zu leisen. In erster Linie handelt es sich hierbei um eine Personenrettung. KP übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden am Material.

10. Sorgfaltspflicht

  1. Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurf-materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer / Mieter verpflichtet, das Kitesurfmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer / Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
  2. Das Kitesurfmaterial von KP darf nicht länger als 15 Minuten am Strand liegen bleiben, da Wind und UV-Licht die Lebensdauer des Materials stark verkürzen. Deshalb muss das Material nach dem Kiten - trocken - abgebaut und zurück ins Office gebracht werden.
  3. Bei Zuwiderhandlung hält sich das Team von KP das Recht vor das Material abzubauen und eine Verwarnung auszusprechen.
  4. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters .

11. Haftung und Haftungsausschluß

  1. KP haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials.
  2. Jegliche Akivitäten am Kitestrand erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer / Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Kitesurfmaterial wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen.
  4. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Kitesurfausrüstung haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
  5. KP haftet weder für Sach- noch für Personenschäden jeglicher Art. Für den Verlust oder Diebstahl von Wert- und Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die Schließfächer und den Storageräume.

12. Zusätzliche Vermietungsbedingungen

  1. KP ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf-ausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt.
  2. Sofern sich trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten .
  3. Der Mietpreis inkludiert keine Materialversicherung, allerdings besteht die Möglichkeit eine Material-versichungen über € 35 pro Woche (inkludiert 1 Schaden) abzuschließen. Tagesversicherungen sind nicht möglich. Bei fahrlässiger Zerstörung oder Verlust des Materials ist KP dazu berechtigt die Versicherung außer Kraft zu setzen und für den entstandenen Schaden am Material muss der Kunde aufkommen e.

13. Kurse und Kursdurchführung

  1. Ein Kitekurs beginnt in der Regel am ersten gebuchten Tag um 9 Uhr morgens. Kann der Praxisteil eines Kurses wegen zu viel Wind (>25 kn) oder zu wenig Wind (<12 kn) nicht stattfinden, wird der Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder durch einen Gutschein über verpasste Leistung ersetzt. KP ist nicht dazu verpflichtet, Teile der Kursgebühren zu erstatten, wenn der Kunde aus persönlichen Gründen einen Kurs eher als von ihm gebucht beendet.
  2. Im Zuge eines Kitekurses ist in jedem Fall den Anweisungen des Kitelehrers und der Stationsleitung Folge zu leisten. Die jeweiligen mit dem Kitelehrer vereinbarten Kurszeiten sind einzuhalten, damit ein organisierter Ablauf des Kurses unsererseits für uns und die anderen Teilnehmer möglich ist.
  3. Der Teilnehmer erklärt auf die Gefahren, das Risiko und die Möglichkeit auf Verletzungen, die im Zuge einer Schulung entstehen können, hingewiesen worden zu sein. KP haftet nicht für Sach – und Personenschäden, die dem Schüler oder Dritten im Rahmen der Schulung zugefügt werden können.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.